Information Spediteure Unterlagencodierung e-dec Nachweise Embargo
Bern, 29.2.2024 - . Ab dem 1. März müssen Nachweise, die den nichtrussichen Ursprung von verarbeiteten Eisen- und Stahlvorprodukte bzw. von verarbeiteten Diamanten aus Drittstaaten belegen, in der Einfuhrzollanmeldung e-dec als «Unterlage» angemeldet werden.