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Veröffentlicht am 28. August 2024

Internationale Kindsentführungen: Erfahrungsaustausch stärken

Bern, 28.8.2024 - Nach einer umfassenden Evaluation kommt der Bundesrat zum Schluss, dass das Bundesgesetz über internationale Kindsentführungen (BG-KKE) die Interessen des Kindes grundsätzlich angemessen berücksichtigt. Es ermöglicht zügige Verfahren und fördert einvernehmliche Lösungen. Das hält der Bundesrat in seinem Postulatsbericht vom 28. August 2024 fest. Verbesserungspotenzial gibt es hingegen bei der praktischen Anwendung des Gesetzes.