Regelt die Belange zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das BWG (ab 2006 durch die swisstopo*), und den Mont Terri Projektpartnern. Dieser Vertrag wurde 2001 von den 10 partizipierenden Partnern unterschrieben. Partner, welche nach 2001 ins Projekt eingetreten sind, haben das Agreement 2001 nachträglich schriftlich anerkannt.- Das Agreement 2001 ist in 20 Artikel aufgeteilt, worin die Regeln des Mont Terri Projektes aufgelistet sind und im Speziellen die Rechte und Pflichten der Projektpartner, die Aufgaben der Projektleitung und die Finanzierung der Experimente geregelt sind.
*) Das Agreement 2001 wurde 2001 vom ehemaligen Bundesamt für Wasser und Geologie (BWG) und 10 Projektpartnern unterzeichnet. Ende 2005 wurde das BWG aufgelöst und die Abteilung „Landesgeologie“ der swisstopo, dem Bundesamt für Topographie, angegliedert. Am 1. Januar 2006 hat die swisstopo das Mont Terri Projekt vollumfänglich übernommen, darunter auch das Agreement 2001.