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Verträge

Als Vertreter des Bundes hat swisstopo mit den Projektpartnern und dem Kanton Jura Verträge abgeschlossen, die eine rechtliche Grundlage für die Aktivitäten darstellen.

Das Vertragswesen des Mont Terri Projektes gliedert sich in drei Teile:
siehe auch Organisation

Regelt die Belange zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das BWG (ab 2006 durch die swisstopo*), und den Mont Terri Projektpartnern. Dieser Vertrag wurde 2001 von den 10 partizipierenden Partnern unterschrieben. Partner, welche nach 2001 ins Projekt eingetreten sind, haben das Agreement 2001 nachträglich schriftlich anerkannt.- Das Agreement 2001 ist in 20 Artikel aufgeteilt, worin die Regeln des Mont Terri Projektes aufgelistet sind und im Speziellen die Rechte und Pflichten der Projektpartner, die Aufgaben der Projektleitung und die Finanzierung der Experimente geregelt sind.

*) Das Agreement 2001 wurde 2001 vom ehemaligen Bundesamt für Wasser und Geologie (BWG) und 10 Projektpartnern unterzeichnet. Ende 2005 wurde das BWG aufgelöst und die Abteilung „Landesgeologie“ der swisstopo, dem Bundesamt für Topographie, angegliedert. Am 1. Januar 2006 hat die swisstopo das Mont Terri Projekt vollumfänglich übernommen, darunter auch das Agreement 2001.

Regelt die Belange zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch die swisstopo, und dem Kanton Jura. Die swisstopo tritt in diesem Vertrag als Betreiberin des Felslabors auf, und der Kanton Jura, vertreten durch das Département de l’Environnement et de l’Equipment, tritt als Eigentümer des zu untersuchenden Opalinuston im Felslabor Mont Terri auf. In diesem Vertrag geht es vor allem um den sicheren Felslaborbetrieb und um die Überwachung des Projektes seitens des Kantons. Dazu wurde die so genannte Commission de suivi ins Leben gerufen mit dem Ziel, die von der swisstopo eingereichten jährlichen Forschungsgesuche zu prüfen und der jurassischen Regierung zur Genehmigung vorzulegen.

regelt die Belange zwischen dem Felslaborbetreiber, swisstopo, und dem Eigentümer der Zufahrtswege ins Labor, dem Bundesamt für Strassen, ASTRA. Seit Inkrafttreten des Finanzausgleichs im Jahre 2008 ist die Schweizerische Eidgenossenschaft Eigentümerin der nationalen Autobahntunnels und betreibt deren Sicherheitsgalerien, so auch die Zugangs- und Sicherheitsstollen im Mont Terri Autobahntunnel. In diesem Vertrag bilden die Sicherheitsbelange von Autobahnbetrieb und der Benutzung der Zufahrtswege zum Felslabor die zentralen Elemente.

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